Stuttgart droht ein heißer Herbst:
Erster Teilabriß des denkmalgeschützten
Stuttgarter Hauptbahnhofs bereits
ab 8. September 2010 geplant!
http://de.wikipedia.org/wiki/Stuttgart_21
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Widerstand der Gegner formiert sich:
Schon über 14.000 registrierte "Parkschützer"
gegen "Stuttgart 21", fast 1.400 wollen sich
anketten und so den Baumaschinen trotzen!
http://www.parkschuetzer.de/
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Urheberrechtsklage Dübbers ./. Deutsche Bahn:
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Gericht setzt Interesse der Bahn
über Urheberrechte!
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Ein Pyrrhussieg für die Bahn?
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Das Urteil hatte sich aufgrund der "Machtverhältnisse" bereits
abgezeichnet und wurde heute morgen kurz nach 9 Uhr auch so
verkündet: "Die Klage wird abgewiesen". Und so war es auch kein
Wunder, daß eine ausführliche Urteilsbegründung - auf die man sonst
oft Wochen warten muß - noch am gleichen Tage freigegeben wurde.
Ganz zur ersten Freude der Bahn, die ihre wohl bereits vorgefertigte
DB-Pressemitteilung gleich versenden konnte: [cgi.dialog.convento.de]
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Urteil des Landgerichts Stuttgart "Im Namen des Volkes":
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"Seitenflügel können abgerissen werden"
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Dazu der aktuelle Bericht der Stuttgarter Nachrichten - Online:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bahnhofs-urteil-seitenfluegel-koennen-abgerissen-werden.1db93400-b57a-4fa7-87a7-4df55e768334.html
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... ergänzt durch eine Vielzahl recht eindeutiger Leserbriefe mit der
überwiegenden Tendenz: Urteil ist "Aufruf zum Widerstand".
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Was die Bevölkerung von diesem
Urteil "im Namen des Volkes" hält,
läßt sich aus der aktuell noch laufenden Umfrage
der Stuttgarter Nachrichten ablesen:
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http://content.stuttgarter-nachrichten.de/scripte/sir_umfrage/index.php?sixid=2493703&_host=sn
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Bei Aussendung dieser Meldung (Nr. 57/2010) hatten über 75 %
der allein heute rund 2.000 Abstimmenden den Teilabriß des
Stuttgarter Hauptbahnhofs bereits abgelehnt
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Die ausführlichen
Urteilsgründe
in Sachen Dübbers ./. Deutsche Bahn
können Sie hier nachlesen:
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Geschäftsnummer: 17 O 42/10
Verkündet am 20. Mai 2010
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Landgericht Stuttgart - 17. Zivilkammer
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Im Namen des Volkes
Urteil
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Lesen Sie selbst:
http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1254450/index.html?ROOT=1169294
Queelle: Pressebüro R. Kimmich / Stgt.